Bewerbung
Antragsberechtigt sind alle allgemeinbildenden Schulen in Deutschland unabhängig von ihrer Trägerschaft. Die Antragstellung erfolgt über einen Vertreter des Schulverbundes. Im Falle einer Förderung ist er als Bewilligungsempfänger inhaltlich und finanziell gegenüber den beiden Stiftungen verantwortlich.
Bewerbungsunterlagen
Schulen, die als innovative Lerngemeinschaft gefördert werden wollen, bewerben sich schriftlich unter Verwendung der hier eingestellten Bewerbungsunterlagen. Im Einzelnen besteht die Bewerbung aus dem Antragsformular, der Darstellung des Vorhabens inklusive Meilensteinplan und einer Verpflichtungserklärung aller mitwirkenden Schulen.Bewerbungszeitraum
Anträge können jederzeit über die Einreichung der Bewerbungsunterlagen bei der Robert Bosch Stiftung gestellt werden. Der Förderbeginn liegt in der Regel drei Monate nach Antragseingang.
Auswahl
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Stiftungen. Jährlich können ca. fünf neue Lerngemeinschaften unterstützt werden. Im Falle einer Förderung verpflichten sich die beteiligten Schulen zu einem inhaltlichen und finanziellen Nachweis über die Verwendung der Mittel. Weiterhin sorgen sie dafür, ihre Ergebnisse mit Unterstützung der Akademie des Deutschen Schulpreises weiteren interessierten Schulen zugänglich zu machen. Dies kann z. B. durch eine Publikation, eine Fortbildungsveranstaltung oder eine internetgestützte Veröffentlichung geschehen.
Anschrift
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:
Robert Bosch Stiftung
Akademie des Deutschen Schulpreises
Heidehofstraße 31
70184 Stuttgart
Projektberatung und Kontakt
Zur Projektdurchführung berät Frau Dr. Maike Reese, Schulentwicklungs- und Organisationsberatung, die teilnehmenden Schulen. Gerne können Sie sich auch mit Fragen zur Antragstellung an Frau Reese wenden:
Dr. Maike Reese
Organisationsberatung
Telefon 030 30 60 46 12
mail@maike-reese.de
Hinweis zur Bewerbung
Weitere Informationen